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EU-AI-Act-Risiko-Check
Prüfen Sie konkrete AI-Act-Trigger, Rollen, Anforderungen und Fristen mit einer unverbindlichen technischen Orientierung.
Diese unverbindliche technische Einschätzung dient der ersten Orientierung. Sie ist keine Rechtsberatung, rechtsverbindliche Klassifikation oder Konformitätsbewertung.
Welche Vorgaben des EU AI Act könnten Ihr System betreffen?
Der Check fragt nach Funktionsweise, Einsatz und Ihrer Rolle rund um das System. Anschließend sehen Sie, welche Punkte genauer geprüft werden sollten. Eine rechtliche Einstufung ist das nicht.
Quellen und Rechtsstand
Geprüft am 17.07.2026
Digital Omnibus: verabschiedet und unterzeichnet, noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht und noch nicht in Kraft.
Primärquellen sind maßgeblich. Kommissionsleitlinien sind nicht bindende Auslegungshilfen; Entwürfe sind zusätzlich vorläufig.
- KI-Verordnung (EU) 2024/1689
Verbindlicher Amtsblatttext
- Digital Omnibus, PE-CONS 30/26
Unterzeichneter Text, noch nicht in Kraft
- EU Legislative Observatory, Verfahren 2025/0359(COD)
Veröffentlichungsstatus
- Kommissionsleitlinien zur KI-System-Definition
Nicht bindende Auslegungshilfe
- Kommissionsleitlinien zu verbotenen Praktiken
Nicht bindende Auslegungshilfe
- Kommissionsleitlinien für GPAI-Anbieter
Nicht bindende Auslegungshilfe
- Kommissionsleitlinien zu Hochrisiko-Systemen
Vorläufiger Entwurf, nicht bindend
FAQ
Ist das Ergebnis rechtsverbindlich oder eine Rechtsberatung?
Nein. Es ist eine unverbindliche technische Orientierung auf Grundlage Ihrer Angaben. Es ist weder Rechtsberatung noch rechtsverbindliche Klassifikation oder Konformitätsbewertung.
Was bedeutet kein spezifischer Trigger erkannt?
Nur, dass Ihre Antworten keinen der abgefragten Prüfauslöser aktiviert haben. Das Ergebnis ist kein Compliance-Nachweis und schließt andere oder sektorale Anforderungen nicht aus.
Werden regelbasierte Systeme automatisch ausgeschlossen?
Nein. Die KI-System-Definition hängt nicht von der Unterscheidung lernend oder regelbasiert ab. Auch logik-, wissens-, such- und expertensystembasierte Verfahren können erfasst sein.
Wie werden die Omnibus-Fristen dargestellt?
Der unterzeichnete Digital-Omnibus-Text ist am 17.07.2026 noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht und noch nicht in Kraft. Seine Änderungen werden deshalb als vorgesehen gekennzeichnet. Inkrafttreten und Anwendbarkeit werden getrennt dargestellt.
Werden meine Antworten gespeichert?
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